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Finanzlexikon: europaeischer-rat

europaeischer-rat

Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union. Er setzt sich aus Staats- und Regierungschefs sowie dem Präsident der Europäischen Kommission und der Außenminister zusammen. Der Kommissionspräsident und die Außenminister haben allerdings nur beratende Funktion.

Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Ziele fest. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Ministerrat) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.

Der Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den "Schlussfolgerungen des Vorsitzenden" festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer ein Kompromiss finden.

Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen (EU-Gipfel). Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich im Rotationsprinzip zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Immer das Land, das die Präsidentschaft im Ministerrat inne hat, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor.

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